Erfolgreiche SVGW – QS Re-Zertifizierung

Erfolgreiche Rezertifizierung nach dem W12 QS-Standard für eine nachhaltige Wasserversorgung

Eine zuverlässige und nachhaltige Wasserversorgung ist in der Schweiz
von großer Bedeutung. Als Land mit einer reichen Wasserressourcenbasis
ist es entscheidend, dass wir unsere Wasserversorgungssysteme effizient
betreiben und den Schutz unserer kostbaren Ressource gewährleisten.
Heute freuen wir uns, über die erfolgreiche Rezertifizierung der
Wasserversorgungs Blattenheidnach dem QS-Standard W12 des SVGW
berichten zu können.

Der QS-Standard W12 des SVGW (Schweizerischer Verein des Gas- und
Wasserfaches) ist ein anerkanntes Zertifizierungssystem, das eine
umfassende Überprüfung der Nachhaltigkeit, Qualität und Sicherheit von
Wasserversorgungsanlagen in der Schweiz gewährleistet. Er setzt hohe
Maßstäbe für den Betrieb von Wasserversorgungssystemen und fördert
bewährte Praktiken für den Schutz der Wasserressourcen und die
Gewährleistung einer hohen Wasserqualität.

Sie zeigt, dass die WGB einen vorbildlichen Ansatz für eine nachhaltige Wasserversorgung verfolgt und ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft ernst nimmt. Solche Erfolge sind ein Ansporn für andere Einrichtungen, ähnliche Standards anzustreben und dazu beizutragen, dass wir weltweit eine sichere und nachhaltige Wasserversorgung gewährleisten können. Die Wasserversorgung Blattenheid hat bewiesen, dass sie in der Lage ist, den wachsenden Herausforderungen in Bezug auf Wasserressourcen und Umwelt gerecht zu werden und dabei hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards einzuhalten.

«Gute Verfahrenspraxis» nach W12: Sicherung der Trinkwasserqualität

 

Als Lebensmittelbetrieb ist der Wasserversorger für die Qualität seines
Trinkwassers verantwortlich und muss im Rahmen der Selbstkontrolle
belegen, dass er die Gefahren für sein Trinkwasser kennt und beherrscht.
Der SVGW stellt den Wasserversorgern für die Selbstkontrolle
verschiedene Hilfsmittel zur Verfügung.

Die SVGW-Richtlinie W12 deckt alle Bereiche der lebensmittelrechtlich
erforderlichen Selbstkontrolle von Trinkwasserversorgungen ab. Als vom
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) anerkannte
Branchenlösung enthält sie Vorgaben zur Einhaltung der «Guten
Herstellungs- und Hygienepraxis» (GHP) sowie zur Gefahrenanalyse und
Risikobewertung nach dem HACCP-Konzept über alle Prozessstufen der
Wasserversorgung. Damit erleichtert die Leitlinie den verantwortlichen
Personen der Wasserversorgungen die korrekte lebensmittelhygienische
Absicherung ihres Betriebes.
 
 

Die Leitlinie besteht aus drei Teilen:

  • Grundlageninformationen zur guten Verfahrenspraxis
  • Anleitung zum praktisch Arbeiten mit den Leitliniendokumenten)
  • Arbeitsordner mit tabellarischen Checklisten und den zu erfüllenden Vorlagen
    (GHP-Modulen), Gefahrenanalyse und Themenblättern mit weitergehenden
    Erklärungen
 

Führt eine Wasserversorgung die Selbstkontrolle nach dieser Leitlinie durch,
belegt sie zum einen ihre GHP und zum anderen die Anwendung eines
Verfahrens zur Identifizierung, Bewertung und Beherrschung der Gefahren,
die für die Sicherheit des Trinkwassers bedeutsam sind. Gegenüber den
amtlichen Kontrollorganen erbringt die Wasserversorgung damit den
Nachweis, die entsprechenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen
einzuhalten. Somit erfüllt sie die rechtlichen Vorgaben zur Selbstkontrolle.